Das FG Thüringen (31.8.22, 4 K 599/21; Rev. BFH X R 1/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass in dem Fall, in dem das FA Steuer- oder Feststellungsbescheide aufgrund der Feststellungen der Außenprüfung trotz eingetretener formeller Bestandskraft nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zulasten des Steuerpflichtigen ändert und damit zulässigerweise insoweit die formelle Bestandskraft der Steuerfestsetzungen durchbricht, es dem Steuerpflichtigen auch rechtlich möglich sein muss, unter Berücksichtigung des ...
Das FG Münster (26.5.23, 4 K 3618/18 E; Rev. BFH VIII R 17/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Kapitalabfindung einer zu Gunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bestehenden ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden.
Nach Auffassung des FG Nürnberg (21.10.22, 7 K 150/21; Rev. BFH VI R 16/23, Einspruchsmuster ) sind im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung eines Ehegatten angefallene Mietzahlungen für die Zweitwohnung, welche durch den anderen Ehegatten von dessen Konto geleistet wurden, aufgrund der ehelichen Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft dem die doppelte Haushaltsführung begründenden Ehegatten als eigene Werbungskosten steuerlich zuzurechnen.
Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige Zahlung von 300 EUR, die 2022 ausgezahlt wurde. Bezugsberechtigt waren Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige. Die Energiepreispauschale konnte u. a.
Das FG Düsseldorf (23.6.23, 1 K 1869/22 U; Rev. BFH V R 14/23, Einspruchsmuster ) hält die Regelungen der §§ 233a, 238 AO für unionsrechtskonform, auch wenn Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer betroffen sind.
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom.