Seit 2001 sollen mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale sämtliche Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sein. Das FG Niedersachsen (24.4.13, 9 K 218/12, Rev. BFH VI R 29/13) begrenzt die Abgeltungswirkung jedoch auf die gewöhnlichen laufenden Kosten. Außergewöhnliche Kosten (wie in diesem Fall Reparaturkosten wegen falscher Betankung) fallen nach dieser Ansicht nicht unter die Abgeltungswirkung.
Es reicht aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 S. 1 AO wiedergibt. Einen Hinweis darauf, dass der Einspruch auch per ...
Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Entscheidung zum Abzug von Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im ...
Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz (Anteil der Telearbeit 40 - 60 %) können nicht unbegrenzt abgezogen werden, da nicht der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung dort liegt. Der auf 1.250 EUR begrenzte Abzug scheidet aus, weil ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (FG Düsseldorf 8.8.13, 11 K 1705/12 E). Die noch viel spannendere Frage, ob ein unbegrenzter Werbungskostenabzug schon daran scheitert, dass ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ließ das Gericht leider offen.
Das FG Düsseldorf (5.12.13, 8 K 3664/11 F) hat durch Beschluss die Frage der Europarechtskonformität der sog. einkommensteuerrechtlichen Entstrickungsklausel dem EuGH vorgelegt und das Klageverfahren bis zur ...
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge, die wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.