Wird die Abfindung für eine Kündigung in einem VZ gezahlt, in dem das normale Gehalt nicht mehr zufließt, und kommt es insgesamt zu einem niedrigeren als dem Regelgehalt, kann die Fünftelregelung nicht angewendet ...
Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert ist die Entscheidung, wonach keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer wiederholt befristet einem ...
Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters ist keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft (FG Münster 24.10.13 , 3 K 103/13 Erb; Rev. BFH II R 44/13).
Der BFH 7.11.13, X K 13/12) hat erstmals allgemeine Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer finanzgerichtlicher Verfahren aufgestellt. Konkrete Fristen nennt er jedoch nicht.
Der BFH hat die Leitsatzentscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind insbesondere die drei Entscheidungen zur unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens, zu ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Kosten für ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Bergschaden sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Zwar ist ein Schlichtungsverfahren kein Zivilprozess, stellt aber eine „Vorstufe“ dar. (FG Düsseldorf 8.8.13, 11 K 3540/12 E, Revision zugelassen)