Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert ist die Entscheidung, wonach keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer wiederholt befristet einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers zugewiesen wird.
Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters ist keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft (FG Münster 24.10.13 , 3 K 103/13 Erb; Rev. BFH II R 44/13).
Der BFH 7.11.13, X K 13/12) hat erstmals allgemeine Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer finanzgerichtlicher Verfahren aufgestellt. Konkrete Fristen nennt er jedoch nicht.
Der BFH hat die Leitsatzentscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind insbesondere die drei Entscheidungen zur unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens, zu Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen und dem Erfordernis der Differenzierung nach dem Anlass der Darlehensaufnahme sowie zur Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch steuerlichen Berater mit Blick auf die Zurechnung von leichtfertigem Handeln des Steuerberaters.
Kosten für ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Bergschaden sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Zwar ist ein Schlichtungsverfahren kein Zivilprozess, stellt aber eine „Vorstufe“ dar.
Die Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern die Abrechnung die Mindestanforderungen an eine Rechnung enthält (FG Niedersachsen 1.10.13, 5 V 217/13, AdV-Beschluss, ...
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Der BFH hat die Leitsatzentscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind insbesondere die beiden Entscheidungen zur Kleinunternehmerregelung.