Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Entscheidung zum Abzug von Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und zum Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen.
Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz (Anteil der Telearbeit 40 - 60 %) können nicht unbegrenzt abgezogen werden, da nicht der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung dort liegt. Der auf 1.
Das FG Düsseldorf (5.12.13, 8 K 3664/11 F) hat durch Beschluss die Frage der Europarechtskonformität der sog. einkommensteuerrechtlichen Entstrickungsklausel dem EuGH vorgelegt und das Klageverfahren bis zur ...
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge, die wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der „1 %-Regelung“ eingelegt bzw. gestellt worden sind, eine Allgemeinverfügung (13.12.13) erlassen.
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Wird die Abfindung für eine Kündigung in einem VZ gezahlt, in dem das normale Gehalt nicht mehr zufließt, und kommt es insgesamt zu einem niedrigeren als dem Regelgehalt, kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige im Anschluss an das Arbeitsverhältnis eine selbstständige oder nichtstselbständige Tätigkeit ergreift (FG Köln 11.4.13, 6 K 1129/11; Rev. BFH IX R 33/13). Der BFH muss nun klären, ob für den Fall des Wechsels von einer unselbst ändigen ...