Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, mit dabei u.a eine Verfassungsbeschwerde zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen, eine Revision zu den Anforderungen an den „anderen Arbeitsplatz“ und eine zur Hilfeleistung in Steuersachen durch einen Immobilienmakler.
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind veröffentlicht. Hervorzuheben ist das Urteil zur Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wonach nachträgliche Schuldzinsen nach ...
Eine ganze Reihe Verfahren des FG Baden-Württemberg liegen dem BFH vor, darunter eine zur betriebsbezogenen Betrachtung bei der Ansparabschreibung gemäß § 7g EStG sowie zu Überentnahmen nach § 4 Abs.
Das Finanzamt darf einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Ungunsten des Klägers unter Berücksichtigung höherer Betriebseinnahmen ändern, wenn bereits der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen ersichtlich war FG Baden-Württemberg (19.7.13, 9 K 2541/11, rkr.)|
Zinserträge aus Darlehen zwischen Eheleuten unterliegen wegen § 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG nicht dem Abgeltungssteuersatz. Nach Meinung des FG Köln (28.1.14, 12 K 3373/12) begegnet die Vorschrift auch keinen ...
Vom FG Köln liegen drei weitere Verfahren dem BFH zur Entscheidung vor. Darin geht es unter anderem um die Abgrenzung von Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und wiederkehrenden Leistungen als ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 hatte der Gesetzgeber einen Steuertarif von 25 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt. Gleichzeitig wollte der
Gesetzgeber aber keine Anreize für steuermotivierte Verlagerungen von Einkünften auf die privilegiert besteuerte private Anlageebene schaffen. Deshalb wurden in § 32d Abs. 2 EStG Fallgestaltungen normiert, in denen die Regelbesteuerung gelten soll. Ihnen ist gemeinsam, dass eine besondere Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner besteht: