Das FG Münster hat entschieden, dass die Familienkasse darauf hinzuweisen hat, wenn ein Einspruch ihrer Meinung verspätet eingereicht wird (FG Münster 9.1.14, 3 K 3794/13 Kg) und dass eine von den Familienkassen verwendete Rechtsbehelfsbelehrung so fehlerhaft ist, dass sie nicht die Monatsfrist, sondern die Jahresfrist in Gang setzt (FG Münster 9.1.14, 3 K 742/13 KG,AO).
Der BFH hat drei Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Besonders hinzuweisen ist auf die Entscheidung zur Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung Auflage zu der der BFH auch eien herausgegeben ...
Der Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) kann der Arglisteinwand nicht nur dann entgegengesetzt werden, wenn der Schuldner den Gläubiger absichtlich von der Erhebung der Klage abgehalten hat. Vielmehr reicht aus, dass der Schuldner durch sein Verhalten objektiv – sei es auch unabsichtlich – bewirkt, dass die Klage nicht rechtzeitig erhoben wird, und die spätere Verjährungseinrede unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbar wäre. Insoweit ...
Auch wenn im Rubrum eines Einspruchsschreibens ein „Bescheid über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag“ genannt ist, ist der Einspruch als lediglich gegen die Festsetzung des ...
Der BFH hat drei Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Besonders hinzuweisen ist auf die Entscheidung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen nach der neuen Rechtslage.
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In die Datenbank von Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter zur Berücksichtigung von Einkommensteuernachzahlungen bei Nettolohnvereinbarungen und zum Abzug von Beitragsrückerstattungen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für 2009.