Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die beiden Beschwerden (EGMR, 7227/11, 7258/11) zur Diskrepanz zwischen der Abgeordnetenpauschale und der Werbungskostenpauschale bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgewiesen. Die Finanzämter werden die Steuerpflichtigen, die sich in ihren Einsprüchen auf die Beschwerden berufen hatten, auffordern, die Einsprüche zurückzunehmen.
Stellen die auf Grund des Hofübergabevertrages vom Kläger monatlich zu zahlenden Beträge in voller Höhe eine dauernde Last oder in Höhe des Ertragsanteils eine Rente dar, wenn er als Gegenleistung seinen Eltern ein ...
Der BFH hat zu klären, ob die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Abgeltung eines Pflichtteilsanspruchs eine schädliche Verwendung i.S. des nach § 13a Abs. 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in ...
Der BFH hat zu klären, ob der Umstand, dass sich die Steuerpflichtige den weitaus überwiegenden Teil des Jahres nicht allein, sondern zusammen mit ihrem Lebensgefährten in dem beruflich begründeten (Zweit)Haushalt aufgehalten hat, zwangsläufig zu der Annahme führt, dass dort auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
Auf Anregung des Bundesrates wird die Anwendung des Härteausgleichs auf Kapitaleinkünfte ab 2014 ausgeschlossen. Die Neuregelung wurde erst nachträglich in den Gesetzentwurf aufgenommen und dient ausschließlich dem ...
§ 35 Abs. 1 S. 2 EStG schreibt vor, dass der Entlastungshöchstbetrag nicht höher sein darf als die geminderte tarifliche Steuer gewichtet mit dem Quotienten aus der Summe der positiven gewerblichen Einkünfte ...
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Diesmal sind besonders zwei Beschlüsse hervorhebenswert. Da ist zum einen die EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden und zum anderen die Beitrittsaufforderung an das BMF in einem Verfahren zur teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter. Das BMF soll hier erläutern, welche Gründe für die von ihm vertretene „strenge“ Trennungstheorie sprechen. Und ein häusliches Arbeitszimmer („kein anderer Arbeitsplatz“) ist auch wieder dabei.|