Überzahlte (rückforderungsbelastete) Tantiemen und Urlaubsgelder sind im Veranlagungszeitraum des tatsächlichen Zuflusses beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitslohn zu erfassen. Die zurückgezahlten Beträge sind dann erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen. Aus der Stellung als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ergeben sich hinsichtlich des Zeitpunktes des tatsächlichen Abflusses der ...
Das FG Münster (11.4.14, 4 K 635/14 Kg; 15.5.13, 2 K 2949/12 Kg, Rev. BFH III R 52/13) hat in zwei Urteilen entschieden, dass ein Kind im dualen Studium bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld bekommt und wegen ...
Eine Betriebsaufspaltung ist nicht auf die Fälle begrenzt, in denen der vermietete Gegenstand im Eigentum des Besitzunternehmens steht bzw. bei diesem als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanzierungsfähig ist.
Der BFH hat diese Woche zwei Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. In der einen Entscheidung (BFH 28.1.14, VII R 34/12) geht es darum, dass nicht mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche aufgerechnet werden kann. In der anderen (BFH 21.1.14, IX R 38/13) geht es um den Umfang der Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, mit dabei u.a eine Verfassungsbeschwerde zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen, eine Revision zu den Anforderungen an den „anderen Arbeitsplatz“ und ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind veröffentlicht. Hervorzuheben ist das Urteil zur Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wonach nachträgliche Schuldzinsen nach ...
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MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Eine ganze Reihe Verfahren des FG Baden-Württemberg liegen dem BFH vor, darunter eine zur betriebsbezogenen Betrachtung bei der Ansparabschreibung gemäß § 7g EStG sowie zu Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG bei einer Freiberufler-Partnerschaftsgesellschaft und zu der Frage, ob das Steuergeheimnis durch die Weitergabe betrügerisch erlangter Eingangsrechnungen an die Kriminalpolizei verletzt wird.