Der BFH hat Leitsatzentscheidungen dieser Woche bekanntgegeben, darunter auch diese: Für den Nachweis der Zwangsläufigkeit bei den agB sind nun nicht mehr in jedem Fall Gutachten erforderlich und bei der Umsatzsteuer können zur Identifizierung der abgerechneten Leistung andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden.
Nutzt ein Außendienstmitarbeiter unter der Woche immer das gleiche Pensionszimmer, um von dort seine Kunden zu besuchen, ist dies dem Grunde nach einer doppelten Haushaltsführung vergleichbar (FG Sachsen-Anhalt 12.11.
Ein Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 EStG kann nachträglich zu dem Zweck in Anspruch genommen werden, Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung auszugleichen. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, ...
Führt ein Diplom-Psychologe mit Heilpraktikererlaubnis zur Psychotherapie Raucherentwöhnungskurse ohne ärztliche Verschreibung, aber nach einer hinreichend ausgiebigen individualisierten Anamnese (standardisierter zweiseitiger Diagnosefragebogen zuzüglich Fagerstöm-Test) durch, dann ist eine Umsatzteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 S. 1 UStG grundsätzlich möglich.
Kann für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut nachträglich ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen? Das FG Niedersachsen meint ja ...
Unter den vier Leitsatzentscheidungen von dieser Woche ist eine zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen, die für Schulen, Universitäten und Vereine erbracht werden und eine zum Kindergeldanspruch bei ...
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Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die auf Geschenke i.S. von § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar (FG Niedersachsen 16.1.14, 10 K 326/13; Rev BFH IV R 13/14).