Kann durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses i.S. des § 4 Abs. 1 EStG ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung wirksam widerrufen werden? Das FG Niedersachsen meint ja – wenn durch lediglich die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG fortgeführt wird. Denn das ist kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart. Nun liegt die Frage beim BFH und Einspruch ...
Hat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine zugunsten des ...
Unter den am 29.1.14 vom FG Baden-Württemberg bekannt gegebenen Entscheidungen sind auch einige inzwischen beim BFH anhängige Verfahren, darunter auch eines zur Übertragung eines Wirtschaftsguts auf eine personen- ...
Der Steuerpflichtige muss einen vom Finanzamt bislang bestrittenen Anspruch auf Erstattung von Vorsteuer erst dann gewinnwirksam aktivieren muss, wenn die Finanzverwaltung das einschlägige Urteil des EuGH in einem Musterverfahren im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit in gleichgelagerten Fällen für anwendbar erklärt hat. Dass die EuGH-Rechtsprechung der Öffentlichkeit anderweitig bekanntgeworden ist, reicht für die Aktivierung der Forderung noch nicht aus, solange die Finanzverwaltung ihre der ...
In die Datenbank von Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter zum Wechsel der Gewinnermittlungsart und zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand.
Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Besonders hinzuweisen ist auf eine Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der pauschalen Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers für ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO stellt die gesetzliche Vermutung auf, dass ein Verwaltungsakt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Diese Vermutung ist grundsätzlich widerlegbar. Aber nur darauf zu verweisen, der Verwaltungsakt sei mit einem privaten Postdienst verschickt worden, reicht nicht (FG Sachsen-Anhalt 15.8.13, 6 K 1314/12)