Das Finanzamt darf einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern, obwohl der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, wenn es selbst gleichzeitig seine Aufklärungspflicht verletzt hat (FG Baden-Württemberg 19.7.13, 9 K 2541/11 ).
Die inländischen Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft sind nicht befugt, gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einzulegen (FG Niedersachsen 22.5.14, 10 K 245/13).
Das FG Hamburg hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, die als Nichtzulassungsbeschwerden oder Revisionen beim BFH liegen bzw. zu Vorlagen an den EuGH führten.
Nach Ansicht des FG Münster können umgekehrte Familienheimfahrten (also wenn z.B. die Ehefrau den auswärts tätigen Ehemann am Wochenende besucht) beim berufstätigen Ehegatten als Werbungskosten anzuerkennen sein (FG Münster 28.8.13, 12 K 339/10 E; ). Die Finanzverwaltung sieht das anders und versagt den Werbungskostenabzug komplett. Der Sachverhalt liegt nun zur Entscheidung beim BFH (VI R 22/14), der klären muss, ob Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten des Steuerpflichtigen zum Tätigkeitsort des ...
Der BFH hat diese Woche lediglich drei Entscheidungen veröffentlicht, alle drei mit Leitsatz. Von allgemeinerem Interesse ist vermutlich das Urteil zum verbilligten Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn, in ...
Die Verluste aus Wertpapieren, die nach dem 1.1.09 gekauft wurden, können prinzipiell mit Kapitalerträgen aus gewinnbringenden Verkäufen verrechnet werden, es sei denn der Emittent ist insolvent. Dann soll nach ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
In der Rechsprechung des BFH ist für den Bereich des Steuerrechts geklärt, dass die Dreitagesfrist verlängert wird, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (§§ 108 Abs. 3, 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) Daran ändert auch eine Entscheidung des BSG (65.10 B 14 AS 12/09 R) nichts, wonach der Tag der Zugangs auch auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag fallen kann (BFH 5.5.14, III B 85/13).