Der Bescheid einer Behörde kann mit einer einfachen E-Mail nicht wirksam angefochten werden. Denn ein elektronischer Einspruch ist nach § 87a Abs. 3 S. 1 und 2 AO zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Das FG weicht mit dieser Entscheidung u.a. von AEAO zu § 357 Nr. 1 S. 2 ab. Im AEAO steht, dass ein elektronisch eingelegter Einspruch unter der Voraussetzung der Zugangseröffnung (vgl. AEAO zu § 87a, Nr. 1 ) gerade keine qualifizierte elektronische ...
Der BFH hat heute eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Unter anderem hat das Gericht entschieden, dass Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten ...
Sind Selbstbehalte bei Krankenversicherungen als Sonderausgabe bzw. ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung als außergewöhnliche Belastung abziehbar? FA und FG meinen nein. Nun liegt die Frage dem BFH zur Klärung ...
Sollen private Beteiligungserträge nicht mit dem Abgeltungsteuersatz, sondern mit dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden, dann ist der Antrag spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen (FG Münster 21.8.14, 7 K 4608/11 E, Rev. zugelassen).
In die Datenbank von Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen. Dabei sind unter anderem Einspruchsmuster zur nachträglichen Bildung des Investitionsabzugsbetrags, zur Arbeitsecke als häusliches ...
Das FG Münster hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, die als Revisionen dem BFH vorliegen, darunter ist auch eine Entscheidung zur Aufdeckung stiller Reserven aus der Übertragung von Grundstücken, die an ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Der BFH hat heute eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert ist die Entscheidung zur Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Änderung des Gesellschafterbestandes. Sie war dem BFH auch eine wert.