Fünf Leitsatzentscheidungen befassen sich mit Zweifelsfragen zur Anwendung der Abgeltungsteuer – im Wesentlichen zugunsten der Steuerpflichtigen, die nun vom Abgeltungsteuersatz profitieren.
Der BFH hat diese Woche eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert sind die fünf Entscheidungen zur Anwendung des Abgeltungsteuersatzes.
Das FG Münster hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, darunter auch zwei Revisionen (Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung und grob schuldhaftes Handeln des Steuerberaters).
Der Ausschluss der günstigen Abgeltungsteuer für Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen, die eine Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Gesellschafter zahlt, ist nicht verfassungswidrig. Auch die Versagung des Sparer-Pauschbetrages in Fällen, in denen der Abgeltungsteuersatz nicht zur Anwendung kommt, verstößt nicht gegen die Verfassung (FG Münster 16.7.14, 10 K 2637/11 E, Rev. zugelassen).
Das FG Niedersachsen hatte entschieden, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegenstehe. Die Inanspruchnahme ...
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Der BFH hat diese Woche eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert ist eine Entscheidung, die einen Arbeitnehmer betraf, der den Verlust seiner Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber gerne als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt gesehen hätte.