Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Entscheidungen zu den Themen: Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung, Verweigerung des Vorsteuerabzugs wegen falscher Steuernummer und zwei Verfassungsbeschwerden zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen.
Der Gründer ist als Unternehmer i.S. von § 2 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zwar wollte der Gründer bei Bezug der Eingangsleistungen (hier: betriebswirtschaftliche Gründungsberatung) in der Anfangsphase der ...
Der BFH hat diese Woche eine ganze Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidungen zur Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines ...
Sind von einem Warenwirtschaftssystem programmgesteuert abgespeicherte Einzeldaten keine nach § 147 Abs. 1 AO gesondert aufzubewahrenden Unterlagen, so besteht hierauf auch kein Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde gemäß § 147 Abs. 6 AO (FG Münster 7.11.14, 14 K 2901/13 AO, Rev. nicht zugelassen; ).
In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter u.a. Datenzugriffsrecht auf freiwillig oder aus berufsrechtlichen Gründen geführte Aufzeichnungen, zu den umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für ...
Der BFH hat diese Woche eine ganze Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidungen zur Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der Anrechnungsbetrag ist – betriebsbezogen – also für jeden Gewerbebetrieb einzeln zu berechnen. Entsprechend wirkt sich auch die Begrenzung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer bei jedem Gewerbebetrieb aus. Die Begrenzung des Anrechnungsbetrags auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer ist bei mehreren Betrieben für jeden einzeln zu berücksichtigen (FG Münster 24.10.14, 4 K 4048/12 E, Rev. zugelassen).