Steht fest, dass ein innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs. 1a UStG) vorliegt, bedarf es keines weiteren Nachweises der materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit dieses Umsatzes mehr. Der Buchnachweis und der Belegnachweis sind keine materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 2 UStG vorliegen. Vielmehr ...
Eine S-Corporation kann zwar nach US-Steuerrecht als transparente Gesellschaft behandelt werden, ist aber nach deutschem Steuerrecht eine Kapitalgesellschaft (FG Köln 20.5.15, 5 K 3362/12, Rev. BFH I R 42/15).
Zu gewerbesteuerlichen Normen sind mehrere Verfahren anhängig. Vor allem die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen und die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer beschäftigen den BFH.
Die Zuordnung von Wertpapieren zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen muss eindeutig nach außen verbindlich manifestiert, d.h. unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert werden. Bei einer DATEV-Buchführung muss die Einbuchung des Wertpapierdepots „festgeschrieben“ werden (FG Köln 4.3.15, 1 K 2217/12; Rev. BFH IV R 25/15, Einspruchsmuster ).
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zu einem Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen, zur Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG und zur unentgeltlichen Übertragung eines ...
Ein auf der Grundlage von Diktatkassetten und Excel-Tabellen geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß (FG Köln 18.6.15, 10 K 33/15, Rev. zugelassen).
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Der Gewinn, den eine GmbH beim Verkauf eines Kommanditanteils erzielt, gehört zum Gewerbeertrag der KG, wenn an der KG auch natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt sind (§ 7 S. 2 Nr. 2 GewStG) – und zwar in voller Höhe. Der für den laufenden Gewinn geltende Gewinnverteilungsschlüssel ist unerheblich, ebenso dass die GmbH unterjährig ausgeschieden ist. Beide Umstände führen nicht dazu, dass der Gewinn nur anteilig zu berücksichtigen wäre (FG Düsseldorf 26.5.15 - 10 K 1590/14 G, Rev. BFH IV R ...