Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, soll als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung (grundsätzlich) nicht ausreichen. Das FG Köln jedoch hält angesichts der technischen Fortentwicklung und der Änderung von Geschäftsgebaren diese Anforderung für überholt (FG Köln 28.4.15, 10 K 3803/13; Rev. BFH V R 25/15, Einspruchsmuster ).
Die Finanzverwaltung geht vermehrt dazu über, Dritte in die Sachverhaltsermittlung einzubeziehen. Besonders im Fokus stehen an Dritte (z.B. Zeitungsverlage oder Internethandelsformen wie Amazon oder Ebay) gerichtete ...
Die tatsächliche Durchführung eines Darlehensvertrags zwischen Eltern und Kindern hält einem Fremdvergleich u.a. nicht stand, wenn das vertraglich vereinbarte kurzfristige Kündigungsrecht von den minderjährigen ...
Der Beruf des Heileurythmisten ist nicht mit dem Katalogberuf Krankengymnast oder den anderen als „ähnlich“ anerkannten medizinischen Fachberufen vergleichbar. Heileurythmisten erzielen daher einkommensteuerlich gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG; FG Niedersachsen 28.4.15, 13 K 50/14; Rev. BFH VIII R 26/15).
Kapitalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sind nach § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt, weil es sich auch hierbei um eine Vergütung für eine mehrjährige ...
Unverzinsliche Darlehen müssen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG abgezinst werden (zuletzt BFH 22.7.13, I B 183/12). Dass gilt auch für ein unverzinsliches Darlehen unter Ehegatten (FG München ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Die beiden Leitsatzentscheidungen von dieser Woche sind ergangen zu außergewöhnlichen Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden und zum Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreier Entschädigung für die Ablösung einer Mietgarantie.