Vergütungen für Rettungshelfer, die nebenberuflich im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern tätig sind, fallen bis zu der gesetzlich geregelten Höchstgrenze von derzeit 2.400 EUR unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (FG Köln 25.2.15, 3 K 1350/12, Rev. BFH VI R 31/15).
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind ergangen zu behinderungsbedingten Umbaukosten einer Motoryacht als außergewöhnliche Belastungen, zur Einheitsbewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei ...
Schreibfehler, Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts kann die Finanzbehörde jederzeit berichtigen (129 AO). Dazu gehört auch, wenn statt des erklärten Arbeitslohns der ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zur Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile, zu Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung und zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt.
Eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen i.S. von § 8c Abs. 1 S. 3 KStG liegt dann vor, wenn mehrere Erwerber bei und im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen an einer Verlustgesellschaft ...
Am 9.4.15 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für VZ ab 2010 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Anrechnung der gesamten ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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Solange das Finanzamt nicht weiß, dass die Eheleuten nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will (FG Schleswig-Holstein 8.7.14, 5 K 93/11, Rev. BFH VII R 38/14).