Unterhaltsaufwendungen werden nach § 33a Abs. 1 EStG höchstens insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt, als sie einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dieser Betrag wird als Opfergrenze bezeichnet. Der Beitrag befasst sich mit der Ermittlung des Nettoeinkommens, der Berechnung der Opfergrenze und einigen Sonderfällen der Berechnung z.B. bei Selbstständigen.( Mustereinspruch )
Ein Sondernutzungsberechtigter i.S. des Wohnungseigentumsgesetzes ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücksteils, auf den sich das Sondernutzungsrecht bezieht (FG Münster 12.6.15, 4 K 4110/13 E, Rev.
Eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) kann zwar vorliegen, wenn sich ein Kläger gegen einen aus seiner Sicht zu niedrigen Bilanzansatz wendet. Das gilt jedoch nicht, wenn der mit dem angegriffenen Vorteil korrelierende ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Verwendungsabsicht beim Vorsteuerabzug, zur Vermietung einer Ferienwohnung über eine GmbH und zur Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung. Beim BVerfG liegt außerdem eine Verfassungsbeschwerde zum Werbungskostenabzugsverbot bei der Abgeltungsteuer.
Die Abtretung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. an seinen Rechtsnachfolger verschafft diesem einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft.
Auch nach der bis zum 31.7.13 geltenden Rechtslage konnte ein Einspruch mit einfacher E-Mail, d.h. ohne eine qualifizierte elektronische Signatur, eingelegt werden, wenn die Finanzbehörde einen Zugang für die ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zu den Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten bei Freiberuflern, zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen und zum Einspruch durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.