Die Finanzverwaltung geht vermehrt dazu über, Dritte in die Sachverhaltsermittlung einzubeziehen. Besonders im Fokus stehen an Dritte (z.B. Zeitungsverlage oder Internethandelsformen wie Amazon oder Ebay) gerichtete Sammelauskunftsersuchen bei Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung. Hier geht es um elektronisch gespeicherte Kundendaten, auf die der Dritte Zugriff hat. In aktuellen Entscheidungen (zuletzt FG Niedersachsen 30.6.15, 343/14) haben die FG die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit solcher Ersuchen ...
Die tatsächliche Durchführung eines Darlehensvertrags zwischen Eltern und Kindern hält einem Fremdvergleich u.a. nicht stand, wenn das vertraglich vereinbarte kurzfristige Kündigungsrecht von den minderjährigen ...
Der Beruf des Heileurythmisten ist nicht mit dem Katalogberuf Krankengymnast oder den anderen als „ähnlich“ anerkannten medizinischen Fachberufen vergleichbar. Heileurythmisten erzielen daher einkommensteuerlich ...
Kapitalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sind nach § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt, weil es sich auch hierbei um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt (FG Rheinland-Pfalz 19.5.15, 5 K 1792/12, Rev. BFH X R 23/15, Einspruchsmuster ).
Unverzinsliche Darlehen müssen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG abgezinst werden (zuletzt BFH 22.7.13, I B 183/12). Dass gilt auch für ein unverzinsliches Darlehen unter Ehegatten (FG München ...
Die beiden Leitsatzentscheidungen von dieser Woche sind ergangen zu außergewöhnlichen Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden und zum Vorsteuerabzug eines Generalmieters und ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Unterhaltsaufwendungen werden nach § 33a Abs. 1 EStG höchstens insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt, als sie einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dieser Betrag wird als Opfergrenze bezeichnet. Der Beitrag befasst sich mit der Ermittlung des Nettoeinkommens, der Berechnung der Opfergrenze und einigen Sonderfällen der Berechnung z.B. bei Selbstständigen.( Mustereinspruch )