Fremdwährungsverluste, die sich aus dem Kursverlust des EUR gegenüber dem Schweizer Franken ergeben, sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn die den Verlusten zugrunde liegenden Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs, der Sanierung oder der Errichtung eines Gebäudes dienen (FG Hamburg 21.515, 2 K 197/14, NZB BFH IX B 85/15).
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter, zu außergewöhnlichen Belastung ...
Die Rechtslage konnte im Herbst 2014 nicht verwirrender sein. Erst kippte der BFH (22.8.13, V R 37/10) die jahrelange Verwaltungsübung, dann verwarf der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BFH und stellte den alten ...
Das FG Niedersachsen (3.7.15, 16 V 95/15) schließt sich den Bedenken der anderen Finanzgerichte an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG an. Jedoch war in diesem Fall § 176 Abs. 2 AO nicht einschlägig, weswegen sich das Rechtsproblem anders stellte. Folglich lehnte das FG Niedersachsen den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung als unbegründet ab.
Im Streitjahr 2010 zugeflossene Stückzinsen aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.09 erworben wurden, sind nicht durch die Übergangsregelung in § 52a Abs. 10 S. 7 1.
Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (FG Schleswig-Holstein 18.3.15, 2 K 256/12, Rev.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wer als Privatlehrer Vorschul- und Grundschulkindern Englischunterricht erteilt, kann sich unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen. Daran ändert auch ein Franchisevertrag nichts, wenn der Privatlehrer als Franchisenehmer die Unterrichtsinhalte selbstständig und eigenverantwortlich festlegt. Die erforderliche pädagogische Befähigung kann sich aus einer langjährigen Tätigkeit als Englischlehrer ergeben (FG Schleswig-Holstein 15.6.15, 4 K 19/15; NZB BFH XI B 61/15).