Der BFH (2.12.14, VIII R 34/13) hatte entschieden, dass das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 S. 1 EStG auch dann anzuwenden ist, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.08 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1.1.09 zugeflossen sind. Gegen diese Entscheidung ist eine Verfassungsbeschwerde (BVerfG 2 BvR 878/15) erhoben worden .
In einer Verfassungsbeschwerde überprüft das BVerfG (2 BvR 1208/15) eine Entscheidung des BFH zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG .
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, darunter auch eine zum Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen.
Werden nach dem ersten Verlegungsantrag weitere Anträge auf Hinausschieben des Prüfungsbeginns gestellt, beginnt die von der BFH-Rechtsprechung (BFH 17.3.10, IV R 54/07, BStBl. II 11, 7) entwickelte Zwei-Jahres-Frist mit jedem Antrag neu zu laufen (FG Niedersachsen 14.1.15, 4 K 26/15, Rev. BFH X R 14/15, ).
Der Vorsteuerabzug ist auch aus Rechnungen möglich, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen, bzw. zumindest keine büromäßigen, Aktivitäten stattfinden. Das Kriterium der „geschäftlichen ...
Wenn und soweit eine GmbH ihrem Gesellschafter ein Wohnhaus zu einem nicht kostendeckenden Preis zur Nutzung überlassen hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Beim Fremdvergleich ist zu berücksichtigen, ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, darunter auch eine zum Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.