In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter u.a. zur Betreuung einer Hauskatze als haushaltsnahe Dienstleistung, zur Vorsteuerabzugsberechtigung einer Einzelperson vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft und zu den Modernisierungskosten für ein Badezimmer als anteilige Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers.
Das FG Köln hat eine Reihe von Verfahren mitgeteilt, die nun vor dem BFH anhängig sind. Darüber hinaus hat es auf eigene interessante anhängige Verfahren hingewiesen.
Vergisst der Steuerpflichtige (oder sein Steuerberater), einen Übertrag (hier: einen Verlust) in die Anlage des elektronischen Formulars einzutragen, handelt er nicht grundsätzlich grob fahrlässig. Daher können ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zur Drittwirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO und zur Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an den Operationen mitwirkenden Anästhesisten.
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995, zum Kindergeldanspruch für ein Kind im ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber, Leistungen schweizerischer Pensionskassen gegenüber Grenzgängern und zur Behandlung der durch ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Eine Wertaufholung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG erhöht den bilanziellen Gewinn, ist nach § 8b Abs. 2 S. 1 KStG 2003 jedoch steuerfrei, soweit ein Anteil in früheren Jahren steuerwirksam auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Wertes ausgeglichen worden ist. Diese Rechtsfolge gilt auch für die Gewerbesteuer. Falls bei periodenübergreifender Betrachtung eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung entsteht, ist sie hinnehmbar und verst ößt ...