Unverzinsliche Darlehen müssen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG abgezinst werden (zuletzt BFH 22.7.13, I B 183/12). Dass gilt auch für ein unverzinsliches Darlehen unter Ehegatten (FG München 26.6.14, 11 K 877/11, Rev. BFH IV R 20/15, Einspruchsmuster ).
Die beiden Leitsatzentscheidungen von dieser Woche sind ergangen zu außergewöhnlichen Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden und zum Vorsteuerabzug eines Generalmieters und ...
Unterhaltsaufwendungen werden nach § 33a Abs. 1 EStG höchstens insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt, als sie einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dieser Betrag wird als ...
Ein Sondernutzungsberechtigter i.S. des Wohnungseigentumsgesetzes ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücksteils, auf den sich das Sondernutzungsrecht bezieht (FG Münster 12.6.15, 4 K 4110/13 E, Rev. BFH IV R 36/15).
Eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) kann zwar vorliegen, wenn sich ein Kläger gegen einen aus seiner Sicht zu niedrigen Bilanzansatz wendet. Das gilt jedoch nicht, wenn der mit dem angegriffenen Vorteil korrelierende ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Verwendungsabsicht beim Vorsteuerabzug, zur Vermietung einer Ferienwohnung über eine GmbH und zur ...
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Die Abtretung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. an seinen Rechtsnachfolger verschafft diesem einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft. Dies beinhaltet einen den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. seinen Rechtsnachfolger bereichernden Lohnzufluss (FG Niedersachsen 10.3.15, 12 K 70/14, Rev. BFH VI R 30/15).