Erteilt ein bilanzierendes Unternehmen dem Geschäftsführer eine Versorgungszusage, die unter Anrechnung sonstiger Rentenansprüche mehr als 75% der letzten Aktivbezüge beträgt („Überversorgung“), kann es die entsprechenden Rückstellungen in voller Höhe in seine Bilanz einstellen. Das FG wendet sich damit gegen die Rechtsprechung des BFH und die gegenwärtige Praxis der Finanzverwaltung (FG Berlin-Brandenburg 2.12.14, 6 K 6045/12, Rev. BFH I R 4/15, Einspruchsmuster ).
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zur Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und zum Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer ...
Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, soll als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ...
Die Finanzverwaltung geht vermehrt dazu über, Dritte in die Sachverhaltsermittlung einzubeziehen. Besonders im Fokus stehen an Dritte (z.B. Zeitungsverlage oder Internethandelsformen wie Amazon oder Ebay) gerichtete Sammelauskunftsersuchen bei Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung. Hier geht es um elektronisch gespeicherte Kundendaten, auf die der Dritte Zugriff hat. In aktuellen Entscheidungen (zuletzt FG Niedersachsen 30.6.15, 343/14) haben die FG die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit solcher Ersuchen ...
Die tatsächliche Durchführung eines Darlehensvertrags zwischen Eltern und Kindern hält einem Fremdvergleich u.a. nicht stand, wenn das vertraglich vereinbarte kurzfristige Kündigungsrecht von den minderjährigen ...
Der Beruf des Heileurythmisten ist nicht mit dem Katalogberuf Krankengymnast oder den anderen als „ähnlich“ anerkannten medizinischen Fachberufen vergleichbar. Heileurythmisten erzielen daher einkommensteuerlich ...
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Kapitalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sind nach § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt, weil es sich auch hierbei um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt (FG Rheinland-Pfalz 19.5.15, 5 K 1792/12, Rev. BFH X R 23/15, Einspruchsmuster ).