Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass entsprechend dem Rechtsgedanken des § 12 Abs. 3 BewG jede Kapitalforderung, die über eine längere Zeit als ein Jahr gestundet ist, einen Zinsanteil enthält. Bei langfristig gestundeten Zahlungsansprüchen ist davon auszugehen, dass der Schuldner bei Sofort-Zahlung einen geringeren Betrag hätte entrichten müssen als bei späterer Zahlung, so dass erst später gezahlte Beträge einen Zinsanteil enthalten. Die Stundung erhält dadurch einen ...
Die Gesundheit der Arbeitnehmer liegt im Interesse des Arbeitgebers. Daher sind immer mehr Arbeitgeber bereit, Aufwendungen für die Gesundheitsvorsorge der Arbeitnehmer zu tragen. Zu diesen Maßnahmen gehören auch ...
Für den Abzug der Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe ist bei Zahlung innerhalb der 10-Tages-Frist die Fälligkeit nicht relevant (FG Sachsen 22.11.16, 3 K 1092/16, Rev. BFH X R 2/17).
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die EuGH-Vorlage zum Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG und auf das Verfahren zur Frage, ob ein Vorbehaltsnießbrauch die steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetrieb hindert.|
Durch einen Antrag auf schlichte Änderung nach einer Einspruchsentscheidung wird kein zweiter Rechtsweg erlangt, wenn bisher keine abschließende Prüfung erfolgt ist (FG Düsseldorf 3.11.16, 11 K 2694/13 E, Rev.
Wird eine unverzinsliche Kapitalforderung länger als ein Jahr gestundet entstehen Zinseinnahmen auch dann, wenn das Rechtsgeschäft teilentgeltlich erfolgte (FG Düsseldorf 6.2.17, 11 K 3064/15 E, Rev.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Ein Spendenabzug kommt nicht in Betracht, wenn ein Ehegatte von seinem Partner eine Schenkung mit der Auflage erhält, einen Teil davon an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen (FG Düsseldorf 26.1.17, 9 K 2395/15 E Rev. BFH X R 6/17).