Nach der bis 2013 geltenden Rechtslage hatten Leiharbeiter typischerweise keine „regelmäßige Arbeitsstätte“ und konnten die Fahrtkosten zum Entleihbetrieb nach Dienstreisekostengrundsätzen abrechnen.
Hervorhebenswert sind u.a. das Verfahren zur Dauer der Berufsausbildung beim Kindergeldbezug und das Verfahren zur Lohnsteuerpflicht für Personalentwicklungsmaßnahmen.
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 S. 1 des UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann (zu seinem Nachteil) geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich ...
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In Fällen, in denen eine zunächst im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand gehaltene Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf den bisherigen Treugeber übergeht und er damit mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen hält, fällt keine Grunderwerbsteuer an (FG Hamburg 23.12.16, 3 K 172/16, Gerichtsbescheid Rev. BFH II R 3/17).