Wird anstatt von Unterhaltszahlungen ein zeitlich befristeter Vorbehaltsnießbrauch an einem Vermietungsobjekt gewährt, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor (FG Baden-Württemberg 13.12.16, 11 K 2951/15, Rev. zugelassen).
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen.
Ist ein Einkommensteuerbescheid fehlerhaft, aber bestandskräftig, muss der Verlustfeststellungsbescheid diesen Fehler übernehmen (FG Baden-Württemberg 17.01.17, 11 K 1669/13, Rev. BFH IX R 15/17).
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft direkt nach einer Schenkung mit Verlust veräußert, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor (FG Hamburg 25.11.15, 2 K 258/14, Rev. BFH IX R 1/16).
In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu Rückstellungen für Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten im Rechenzentrum der DATEV und zur mehraktigen Berufsausbildung eines ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Vollverzinsung nach § 233a AO setzt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs ein, in dem die Steuer entstanden ist. Seit der anhaltenden Niedrigzinsphase wurden immer wieder die Gerichte – erfolglos – mit der Frage beschäftigt, ob die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (0,5 % pro Monat, höchstens 6 % im Jahr) nicht doch verfassungswidrig ist. In diesem Zusammenhang sind noch fünf Verfahren anhängig.