Erfolgt wegen gravierender Mängel in der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eine Hinzuschätzung, stehen unterschiedliche Schätzmethoden zur Verfügung. Das FG Düsseldorf (24.11.17, 13 K 3811/15 G, U, Rev. BFH IV R 2/18) hat die einzelnen Methoden aufgeführt. Die Auswahl der Schätzmethode soll der Wirklichkeit möglichst nahe kommen. Welche Methode dabei anzuwenden ist, liegt im Ermessen des Gerichts. Das Ergebnis muss wirtschaftlich vernünftig und möglich sein.
Werden Grundstücke unter fremdunüblichen Konditionen an die Ehefrau zum Weiterverkauf veräußert und hierdurch vom Ehemann eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet, ist dies ein Gestaltungsmissbrauch (FG ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Ein nach § 4 und § 7 UmwStG entstandener außerbilanzieller Verschmelzungsgewinn gilt nicht als erwirtschafteter Gewinn der aufnehmenden Personengesellschaft und ist nicht nach §34a EStG ermäßigt zu besteuern (FG Münster 28.8.17, 3 K 1256/15 F, Rev. BFH IV R 13/17).
Die Vortragstätigkeit eines Hochschulprofessors kann im Zusammenhang zu seiner Haupttätigkeit stehen, weshalb keine Nebentätigkeit vorliegt und ein Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG nicht gewährt werden kann (FG ...
Der falsche Eintrag der Beiträge in ein Versorgungswerk gilt als offenbare Unrichtigkeit, weshalb eine spätere Änderung des Steuerbescheids über § 129 AO möglich ist (FG Düsseldorf 17.10.17, 13 K 3544/15 E).
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die steuerliche Beurteilung der Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters.