Das FG Münster (20.2.25, 10 K 764/22 K; Rev. BFH I R 6/25, Einspruchsmuster ) hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war.
In der neuen Episode unseres AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben aktuellen Informationen zu ...
Nach Auffassung des FG Köln (4.12.24, 12 K 1369/21; Rev. BFH VI R 4/25, Einspruchsmuster ) hat ein Flugzeugführer (Berufspilot) an dem ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Stationierungsflughafen seiner erste ...
Das FG Hessen (19.9.24, 10 K 932/22; Rev. BFH X R 28/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass es an einer Rechtsgrundlage für die Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung fehlt, wenn ein ...
Das FG Münster (15.11.24, 12 K 817/19 G, F; Rev. BFH IV R 1/25, Einspruchsmuster ) hatte sich in einem aktuellen Fall mit dem Umfang der Gewerbesteuerfreiheit nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG zu befassen.
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie.