Das FG Münster (25.2.25, 3 K 99/23 F; Rev. BFH II R 21/25, Einspruchsmuster ) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S.
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder spannende Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zu Juli 2025 ergeben sich einige Änderungen, die beachtet werden sollten, wie u. a. die neuen Gebühren für Steuerberater, die Rentenerhöhung und das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Bei den aktuellen Entscheidungen klärt der BFH nochmal zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber Finanzämtern auf und das LAG ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps.
Nach einer Entscheidung des FG Münster (10.10.24, 3 K 751/22 F; Rev. BFH II R 39/24, Einspruchsmuster ) verwirklicht eine Grundbesitz vermietende Personengesellschaft die eng auszulegende Rückausnahme des § 13b Abs.
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