Laut einer Entscheidung des FG Köln (10.9.25, 3 K 194/23; Rev. BFH VIII R 23/25, Einspruchsmuster ) sind Erträge aus der vorübergehenden entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Kryptowerten (sog. Krypto-Lending) den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zuzuordnen, nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Beim Kryptowert „Bitcoin“ handelt es sich danach mangels Geldüberlassung i. S. d. § 488 BGB nicht um eine „sonstige Kapitalforderung jeder Art“ ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcast mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Abmeldepflicht beim ...
Laut einer Entscheidung des FG Köln (27.8.25, 9 K 2082/23; NZB. BFH V B 98/25, Einspruchsmuster ) erbringt ein Zwischenhändler ausschließlich eine Vermittlungsleistung an den Veranstalter, wenn er die ...
Das FG Köln (15.1.26, 11 K 2249/25; Rev. BFH VIII R 2/26, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Ausübung des Ermessens bei einer Vorabanforderung nach § 149 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. d AO konkrete und ...
Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen Überblick über verschiedene Gesetzesentwürfe und ...
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
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Nach Auffassung des FG Münster (13.2.26, 4 K 64/23 E; Rev. BFH IX R 3/26, Einspruchsmuster ) ist die Vorschrift des § 175b AO weit auszulegen. Die Änderungsnorm soll bezogen auf elektronisch übermittelte Daten i. S. d. § 93c AO für alle Fallkonstellationen eine zutreffende steuerliche Berücksichtigung sicherstellen und Steuerfälle insofern für eine spätere Korrektur „offen“ halten, und zwar sowohl zugunsten als auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Für eine Änderung nach § 175b Abs. 1 ...