Einspruchsmuster
23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 · IV R 5/24
Führt bereits die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur gewerblichen Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft, auch wenn Einnahmen aus der Stromeinspeisung erst ab dem Folgejahr erzielt werden?
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23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a · IV R 3/24
Ist ein Feststellungsbescheid (teil)nichtig, soweit er der Personengesellschaft, die Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist, ein Ergebnis aus einer Beteiligung an sich selbst zuweist? Ist eine Feststellung auch dann im Sinne von § 179 Abs. 3 AO "unterblieben", wenn sie zwar in einem Feststellungsbescheid aufgeführt ist, ihr aber wegen einer insoweit vorliegenden Teilnichtigkeit keine Rechtswirkung zukommt?
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23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · III R 35/23
Ist die Vergütung des Insolvenzverwalters (gegebenenfalls anteilig) als Betriebsausgabe abzugsfähig?Darf für die Insolvenzverwaltervergütung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Rückstellung gebildet werden?
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 34/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 33/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 32/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 31/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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