Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 · IX R 23/18

    Veranlagung, Berichtigung, Fehler

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr

    Fehlerhafte Umsetzung eines ordnungsgemäß erklärten steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG als steuerfreier Gewinn im Einkommensteuerbescheid trotz "6-Augen-Prinzip" auf Seiten des Finanzamts aufgrund einer falschen Eingabe für die maschinelle Verarbeitung durch den Erstbearbeiter, die bei der weiteren Prüfung durch die Qualitätssicherung und der abschließenden Zeichnung durch die Sachgebietsleitung nicht auffiel -Hier zur Frage, ob sich das Finanzamt bei dieser Konstellation mit umfangreichen Bemühungen einer zusätzlichen Qualitätssicherung im Veranlagungsverfahren (Kennzeichnung und Durchführung der Steuererklärung als "Intensivprüfungsfall", zusätzliche Prüfung durch die Qualitätssicherung und abschließender Sichtung und Zeichnung der Sachgebietsleitung) auf eine offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO berufen kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 23/18

    Normen: EStG § 17, AO § 129

    Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger