21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 17/18
Forstwirtschaft, Wald, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Verpflegungsmehraufwand
Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr
Stellt ein Wald, der im Veranlagungszeitraum lediglich einmal von dem Forstwirt aufgesucht wurde, im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus Forstwirtschaft i.S. des § 13 EStG eine Betriebsstätte dar, so dass Fahrtkosten zwischen der Wohnung des Forstwirtes und dem mehrere hundert Kilometer entfernt liegenden Wald als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG nur in Höhe der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind? - Sind im Rahmen dieser Fahrt Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG zu gewähren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 17/18
Normen: EStG § 13, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 18.11.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung