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  • 19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 13b · V R 20/18

    Unternehmer, Unternehmen, Betriebsstätte, Angestellter

    Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr

    1. Ist eine im Inland belegene Windkraftanlage, die von einer Personengesellschaft mit Sitz im Ausland betrieben wird, eine inländische Betriebsstätte i.S.d. § 13b Abs. 7 UStG, wenn die Betriebsführung durch Fremdpersonal erfolgt und die Stromlieferungen aufgrund eines langfristigen Vertrags nur an einen Abnehmer erbracht werden?
    2. Richtet sich der Begriff der (inländischen) Betriebsstätte nach der Legaldefinition des § 12 AO oder nach den Vorgaben des Unionsrechts?(Das Unionsrecht differenziert für die Ansässigkeit eines Unternehmers zwischen dem Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und dem Vorliegen einer festen Niederlassung. Eine Betriebsstätte entspricht bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 13b Abs. 7 UStG einer festen Niederlassung.)
    3. Ist es erforderlich, dass in der Windkraftanlage eigenes Personal der Klägerin in Form von angestellten Mitarbeitern tätig wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 20/18

    Normen: UStG § 13b

    Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung