21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 S 3 Nr 3 · IV R 83/05
Ansparrücklage, Nachverfolgbarkeit, Konkretisierung, Außenprüfung
Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Kann nachträglich eine Ansparrücklage gemäß § 7g EStG zum Ausgleich eines steuerlichen Mehrergebnisses durch eine Außenprüfung gebildet werden ? Voraussetzungen der Nachverfolgbarkeit und Konkretisierung in der Buchführung bei der Bildung der Ansparrücklage und der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs.1, 5 EStG. Reicht die Vorlage eines Eigenbeleges in Verbindung mit der im Rahmen der Außenprüfung erstellten Prüferbilanz aus oder ist auch in diesem Fall eine neue Bilanz aufzustellen ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 83/05
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.4.2005 2 K 24/04 EFG 2006, 36
Normen: EStG § 7g Abs 3 S 3 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 29.11.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger