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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 · IX R 9/18

    Wesentliche Beteiligung, Darlehen, Verlust, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Negative Einkünfte

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr

    Ausgangspunkt ist das (ursprüngliche) Begehren auf Erhöhung des Veräußerungsverlusts bei § 17 EStG - Zur Frage der Subsidiarität zwischen den Einkünften nach § 17 EStG und § 20 EStG, wenn eine Berücksichtigung des Verlusts eines Darlehens, das vor der Einführung der Abgeltungsteuer der Gesellschaft gegeben wurde, als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Berechnung eines Veräußerungsverlusts bei § 17 EStG wegen der dortigen Rechtsgrundsätze (keine eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahme) verneint, dafür aber vom Finanzgericht bei § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG bejaht wird.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 9/18

    Normen: EStG § 17, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 S 2, EStG § 20 Abs 8

    Erledigt durch: Urteil vom 14.01.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung