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  • 21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 S 3 Nr 3 · IV R 82/05

    Ansparrücklage, Nachverfolgbarkeit, Konkretisierung, Außenprüfung

    Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kann nachträglich eine Ansparrücklage gemäß § 7g EStG zum Ausgleich eines steuerlichen Mehrergebnisses durch eine Außenprüfung gebildet werden ? Voraussetzungen der Nachverfolgbarkeit und Konkretisierung in der Buchführung bei der Bildung der Ansparrücklage und der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs.1, 5 EStG. Reicht die Vorlage eines Eigenbeleges in Verbindung mit der im Rahmen der Außenprüfung erstellten Prüferbilanz aus oder ist auch in diesem Fall eine neue Bilanz aufzustellen ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 82/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.4.2005 2 K 25/04 EFG 2006, 35

    Normen: EStG § 7g Abs 3 S 3 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 29.11.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger