21.01.2019 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 · VII R 44/17
Duldung, Anfechtung, Vorauszahlung
Letzte Änderung: 21. Januar 2019, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr
Führt das Fehlen der Klausel gemäß § 14 AnfG zur Rechtswidrigkeit des gesamten Duldungsbescheids, wenn Gegenstand des Bescheids die Anfechtung einer Grundstücksübertragung ist?
Ist bei der Prüfung, ob hier der Verwaltungsakt teilbar ist, auf den Anfechtungsgegenstand oder auf die zugrunde liegenden Steuerrückstände abzustellen?
Hat das Gericht bei der Frage, ob ein Verstoß gegen § 14 AnfG vorliegt, von der im Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage auszugehen?
Ist das Fehlen der Vollstreckungsklausel (§ 14 AnfG) lediglich ein formaler Verstoß, der nicht zur Aufhebung des Duldungsbescheids insgesamt führt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 44/17
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 11.10.2017 9 K 1566/14 EFG 2017, 1925
Normen: AO § 191, AnfG § 4, AnfG § 14, AO § 127
Erledigt durch: Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.10.2018, zurückverwiesen
Rechtsmittelführer: Verwaltung