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  • 20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4e Abs 3 S 3 · XI R 52/17

    Pensionsrückstellung, Auflösung, Bilanz, Betriebsausgabe

    Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr

    Ist bei der Auflösung einer Pensionsrückstellung i.S. des § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG auf den Bilanzansatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen?In welcher Höhe führt die Zahlung an den Pensionsfonds zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu einer Verteilung auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre gemäß § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 52/17

    Normen: EStG § 4e Abs 3 S 3, EStG § 6a, EStG § 5 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung