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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4a S 8 · VI R 16/18

    Doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand, Pauschale, Kürzung, Gemeinschaftsverpflegung, Berufssoldat

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr

    Sind die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzenden Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn einem Steuerpflichtigen eine Gemeinschaftsverpflegung für Frühstück, Mittag- und Abendessen unentgeltlich angeboten wird, er aber an der Gemeinschaftsverpflegung morgens und abends tatsächlich nicht teilnimmt, sondern sich selbst verpflegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 16/18

    Normen: EStG § 9 Abs 4a S 8, EStG § 9 Abs 4a S 12, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 07.07.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger