21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40 Abs 1 · VI R 13/18
Geldwerter Vorteil, Betriebliche Veranlassung, Bemessungsgrundlage, Pauschalierung, Betriebsveranstaltung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr
Sind die Kosten für die Beauftragung von Eventagenturen für betriebliche Veranstaltungen, an denen Kunden und Arbeitnehmer teilgenommen haben, in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG (Arbeitnehmer) und in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (Kunden) einzubeziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 13/18
Normen: EStG § 40 Abs 1, EStG § 37b, EStG § 8 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 13.05.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger