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  • 21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40 Abs 1 · VI R 13/18

    Geldwerter Vorteil, Betriebliche Veranlassung, Bemessungsgrundlage, Pauschalierung, Betriebsveranstaltung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr

    Sind die Kosten für die Beauftragung von Eventagenturen für betriebliche Veranstaltungen, an denen Kunden und Arbeitnehmer teilgenommen haben, in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG (Arbeitnehmer) und in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (Kunden) einzubeziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 13/18

    Normen: EStG § 40 Abs 1, EStG § 37b, EStG § 8 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 13.05.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger