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  • 22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 12/18

    Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Versicherungsbeitrag, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwalt, Eigenbetriebliches Interesse

    Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr

    Ist die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers (GbR) für seine "Tätigkeit als Rechtsanwalt" Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte, wenn der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme (§ 51 BRAO) übersteigenden Versicherungsschutz wählt und sich der Versicherungsschutz auf die in der Anlage zum Versicherungsschein namentlich aufgeführten angestellten Rechtsanwälte erstreckt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 12/18

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 42d, BRAO § 51

    Erledigt durch: Urteil vom 01.10.2020, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung