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  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 14/18

    Änderungsvorschrift, Rechnung, Vorsteuerabzug

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr

    1. Widerspricht eine kombinierte Abrechnung (sog. elektronischer Sales-Report), bei der der Lieferant auf der Grundlage der vom Leistungsempfänger mitgeteilten Daten die Abrechnung vervollständigt und insbesondere den Steuerabzug selbst berechnet, den umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen, wonach die am Leistungsaustausch beteiligten Parteien einander gegenüber entweder mittels Rechnung oder im Gutschriftverfahren abrechnen?
    2. Kann ein Vorsteuerabzug gewährt werden, wenn Abrechnungspapiere für das Streitjahr 1999 im Jahr 2006 um fehlende Angaben ergänzt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 14/18

    Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 14 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 15.10.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung