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  • 21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 19/18

    Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit

    Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr

    Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, auch wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 19/18

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 02.03.2018 2 K 1006/17

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung