21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 18/18
Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Beweis
Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr
1. Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, auch wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist?2. Welche objektiven Beweisanzeichen sind heranzuziehen, um zu belegen, dass das Kind das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 18/18
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 04.04.2018 3 K 152/17
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 21.03.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung