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  • 20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 26a Abs 2 S 2 · III R 11/18

    Getrennte Veranlagung, Aufteilung, Aufwendungen

    Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr

    Ist § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG dahingehend auszulegen, dass zunächst bei jedem Ehegatten die Aufwendungen anzusetzen sind, die er wirtschaftlich getragen hat, und lediglich die Abzugsbeträge nach Durchführung der Höchstbetragsberechnungen und der Günstigerprüfungen hälftig aufzuteilen sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 11/18

    Normen: EStG § 26a Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung