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  • 22.02.2019 · Erledigtes Verfahren · AO § 233a · XI R 4/18

    Verzinsung, Zinslauf, Bauträger, Rückwirkendes Ereignis, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 22. Februar 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr

    Rückabwicklung der Bauträgerfälle: Verzinsung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs des BauträgersZu welchem Zeitpunkt beginnt der Zinslauf des gegen das FA gerichteten Erstattungsanspruchs des Bauträgers (Leistungsempfänger) wegen der zu Unrecht einbehaltenen und abgeführten Umsatzsteuer?Liegt in der Rückabwicklung der sog. Bauträgerfälle ein rückwirkendes Ereignis und ist § 233a Abs. 2a AO anzuwenden? Ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Verpflichtung des Bauträgers, dem FA die Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglichen die Umsatzsteuer gegen die Bauleistenden festzusetzen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 4/18

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 07.12.2017 1 K 1293/17

    Normen: AO § 233a, AO § 233a Abs 2a

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Verwaltung