21.01.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 · XI R 2/18
Vorsteuerabzug, Rechnung, Warenbeschaffenheit
Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr
Vorsteuerabzug aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment:Welche Anforderungen sind an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment (hier: Mode, Modeschmuck und Accessoires) zu stellen? Stellt bereits die bloße Angabe einer Gattung bei Modeschmuck und Modeaccessoires eine ausreichende Leistungsbeschreibung dar oder ist eine genaue Beschaffenheitsbeschreibung, z.B. durch Angabe der Eigenmarke, des Modelltyps, der Farbe und Größe usw., erforderlich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 2/18
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStG § 14 Abs 4 S 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 10.07.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger