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  • 21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 5/18

    Geldwerter Vorteil, Soldat, Unterkunft, Eigenbetriebliches Interesse, Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr

    Ist eine vom Arbeitgeber bereitgestellte, aber vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft ein geldwerter Vorteil und ist dieser versteuerte geldwerte Vorteil als allgemeine Werbungskosten (Ansatz der Kosten für die arbeitstäglichen Fahrten; keine doppelte Haushaltsführung?) abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 5/18

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, BBesG § 39 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger