21.01.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 5/18
Vorsteuerabzug, Baukostenzuschuss, Gemeinschaftspraxis, Unberechtigter Steuerausweis, Vorteilsausgleich, Hilfsgeschäft
Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr
1. Hat eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen von beauftragten Baufirmen für die Herrichtung der angemieteten Praxisräume, wenn der Praxisumbau Bestandteil der mietvertraglichen Hauptpflicht der Vermieterin und nicht Gegenstand eines eigenständigen weiteren Werkvertrags war, und die Praxisgemeinschaft von der Vermieterin einen Baukostenzuschuss erhalten hat?
2. Liegen die Voraussetzungen für die Entstehung der Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG durch unberechtigten Steuerausweis vor, wenn die Praxisgemeinschaft die geleisteten Baukostenzuschüsse gegenüber der Vermieterin mit Rechnungen und darin gesondert ausgewiesenen Steuerbeträgen abgerechnet hat, obwohl die Durchreichung der Kosten für die Praxiseinbauten an die Vermieterin keinen steuerbaren Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG darstellt?
3. Setzt Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG voraus, dass der Steuerpflichtige die Gegenstände und Dienstleistungen für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 5/18
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1, UStG § 14c Abs 2, EGRL 112/2006 Art 168
Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger