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  • 25.04.2018 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 19 · C-17/18

    Restaurant, Verpachtung, Geschäftsübertragung, Mehrwertsteuerrichtlinie

    Letzte Änderung: 25. April 2018, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 25. April 2018, 15:16 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Mures (Rumänien), eingereicht am 09.01.2018, zu folgenden Fragen:

    1. Stellt der Abschluss eines Vertrags, mit dem eine Gesellschaft einer anderen Gesellschaft eine Immobilie, in der zuvor spezielle Tätigkeiten der öffentlichen Bewirtung in einem Restaurant ausgeübt wurden, einschließlich aller Sachanlagen und der Inventargegenstände verpachtet, wenn die Pächterin diese Tätigkeiten der öffentlichen Bewirtung in einem Restaurant unter demselben zuvor verwendeten Namen fortführt, eine Geschäftsübertragung im Sinne der Art. 19 und 29 der Richtlinie 2006/112/EG dar?

    2. Für den Fall, dass die erste Frage verneint wird: Handelt es sich bei dem beschriebenen Umsatz um eine Dienstleistung, die als eine Verpachtung von Grundstücken im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Mehrwertsteuerrichtlinie anzusehen ist, oder um eine komplexe Dienstleistung, die nicht als eine Verpachtung von Grundstücken anzusehen ist und kraft Gesetzes steuerbar ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-17/18

    Normen: EGRL 112/2006 Art 19, EGRL 112/2006 Art 29, EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen