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  • 21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 6 S 5 · VIII R 11/18

    Veräußerung, Aktie, Verlustverrechnung, Verfassung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr

    Ist die einschränkende Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F., wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen, verfassungsgemäß?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 11/18

    Normen: EStG § 20 Abs 6 S 5, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger