21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 6 S 5 · VIII R 11/18
Veräußerung, Aktie, Verlustverrechnung, Verfassung
Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr
Ist die einschränkende Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F., wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen, verfassungsgemäß?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 11/18
Normen: EStG § 20 Abs 6 S 5, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger